7 Sicherheitsstufen

Daten normiert vernichten

Die 7 Sicherheitsstufen bei Aktenvernichtern erklärt

In der DIN 66399 (ISO/IEC 21964) sind sieben Sicherheitsstufen für verschiedene Materialklassifizierungen definiert. Im Rahmen der Sicherheitsstufen wird vor allem nach Partikelgrößen und der Rekonstruktionsfähigkeit unterschieden.

Erfahren Sie, welcher Aktenvernichter von Dahle zu Ihrem Sicherheitsbedarf passt.

7 Sicherheitsstufen

Sicherheitsstufe P2

  • Sicherheit: Schwach
  • Streifenschnitt (Streifenbreite max. 6mm)
  • Empfohlen z.B für Datenträger mit internen Daten, die
    unlesbar gemacht werden sollen
7 Sicherheitsstufen

Sicherheitsstufe P3

  • Sicherheit: Schwach
  • Streifen- und Partikelschnitt (Partikelgröße max. 320mm²)
  • Empfohlen z.B für Datenträger mit sensiblen,
    vertraulichen und personenbezogenen Daten
7 Sicherheitsstufen

Sicherheitsstufe P4

  • Sicherheit: Medium
  • Partikelschnitt (Partikelgröße max. 160mm²)
  • Empfohlen z.B für Datenträger mit
    besonders sensiblen und vertraulichen Daten
7 Sicherheitsstufen

Sicherheitsstufe P5

  • Sicherheit: Medium
  • Partikelschnitt (Partikelgröße max. 30mm²)
  • Empfohlen z.B für Datenträger mit geheim
    zu haltenden Daten
7 Sicherheitsstufen

Sicherheitsstufe P6

  • Sicherheit: Medium
  • Partikelschnitt (Partikelgröße max. 10mm²)Empfohlen z.B für Datenträger mit geheim zu haltenden Daten, wenn
    außergewöhnlich hohe Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind
7 Sicherheitsstufen

Sicherheitsstufe P7

  • Sicherheit: Hoch
  • Partikelschnitt (Partikelgröße max. 5mm²)
  • Empfohlen für Datenträger mit streng geheim zu haltenden Daten, wenn
    höchste Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind

Daten optimal shreddern auf jedem Datenträger

Aktenvernichter von Dahle sind für verschiedene Materialien optimiert. Ob es um die klassische Vernichtung von Daten auf Papier geht, oder digitale Daten vernichtet werden sollen: Mit Dahle Aktenvernichtern können Sie sicher sein!

  • P – Informationsdarstellung in Originalgröße, z.B. Papier, Filme, Druckformen.
  • F – Informationsdarstellung verkleinert, z.B. Mikrofilme, Folie.
  • O – Informationsdarstellung auf optischen Datenträgern, z.B. CDs/DVDs.
  • T – Informationsdarstellung auf magnetischen Datenträgern, z.B. ID-Karten.
  • H – Informationsdarstellung auf Festplatten mit magnetischen Datenträgern.
  • E – Informationsdarstellung auf elektronischen Datenträgern, z.B. Chipkarten

Entdecken Sie, wie Dahle Aktenvernichter jede Art von Daten effizient und sicher shreddern und wählen Sie aus unserem umfangreichen Portfolio Ihren perfekten Aktenvernichter.

zu den Aktenvernichtern

Die 3 Schutzklassen

Wie sorgfältig Daten vernichtet werden müssen, bestimmt die Schutzklasse. Die DIN 66399 (ISO/IEC 21964) definiert 3 Schutzklassen, die über den Schutzbedarf von Daten informieren.

Aus den Schutzklassen ergibt sich die Sicherheitsstufe.

Jede der sieben Sicherheitsstufen steht für eine bestimmte Größe der Papierschnipsel, in die ein DIN A4 Blatt beim schreddern mit Aktenvernichtern zerkleinert wird. Je größer die Anzahl der Schnipsel, desto höher ist die Sicherheit, da die gedruckten Informationen nicht mehr nachvollziehbar sind.

7 Sicherheitsstufen

Schutzklasse 1

Normaler Bedarf für interne Daten

Der Schutz von sensiblen Daten ist im Unternehmensalltag unerlässlich. Täglich wird dort mit vertraulichen und personenbezogenen Daten sowohl in digitaler als auch in gedruckter Form gearbeitet. Das Datenschutzrecht zu modernisieren und europaweit zu vereinheitlichen, ist auch das Ziel der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Viele Regelungen des bisher geltenden deutschen Bundesdatenschutzgesetzes werden erweitert und verschärft. Wir haben die wichtigsten Änderungen zum Thema Datenschutz für Sie zusammengefasst.

Schutzklasse 2

Hoher Bedarf für vertrauliche Daten

Schutzklasse 2 bezieht sich auf vertrauliche Daten, die auf einen kleinen Personenkreis beschränkt sind. Wenn die Daten unberechtigt weitergegeben werden, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen und könnte gegen vertragliche Verpflichtungen oder Gesetzte verstoßen. Der Schutz personenbezogener Daten muss hohen Anforderungen genügen. Daten der Schutzklasse 2 sollten mindestens mit Aktenvernichtern der Sicherheitsstufe 3 bis 5 vernichtet werden. Beispiele für Daten der Schutzklasse 2: Personal- und Finanzdaten.

7 Sicherheitsstufen
7 Sicherheitsstufen

Schutzklasse 3

Sehr hoher Bedarf für besonders geheime Daten

Daten der Schutzklasse 3, die nicht ausreichend geschützt werden, können zu einer Gefahr für Leib oder Leben von Personen oder für die Freiheit eines Betroffenen führen. Die Daten sind besonders vertraulich und geheim und dürfen nur von einem sehr kleinen Kreis an Personen genutzt werden. Der Schutz personenbezogener Daten muss hier unbedingt gewährleistet sein. Daten der Schutzklasse 3 müssen besonders sorgfältig vernichtet werden, weshalb diese mit Aktenvernichtern der Sicherheitsstufe 4 bis 7 vernichtet werden müssen.

Die 7 Sicherheitsstufen

  • Empfohlen z. B. für Datenträger mit allgemeinen Daten, die unlesbar gemacht werden sollen
  • Materialteilchenfläche max. 2000 mm² oder Streifenbreite max. 12 mm, Streifenlänge nicht begrenzt
  • Reproduktion der vernichteten Daten ohne besondere Hilfsmittel und Fachkenntnisse, jedoch nicht ohne besonderen Zeitaufwand möglich
  • Empfohlen z. B. für Datenträger mit internen Daten, die unlesbar gemacht werden sollen
  • Materialteilchenfläche max. 800 mm² oder Streifenbreite max. 6 mm, Streifenlänge nicht begrenzt
  • Reproduktion der vernichteten Daten mit Hilfsmitteln und nur mit besonderem Zeitaufwand möglich
  • Empfohlen z. B. für Datenträger mit sensiblen, vertraulichen und personenbezogenen Daten
  • Materialteilchenfläche max. 320 mm² oder Streifenbreite max. 2 mm, Streifenlänge nicht begrenzt
  • Reproduktion der vernichteten Daten nur unter erheblichem Aufwand möglich

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  • Empfohlen z. B. für Datenträger mit besonders sensiblen, vertraulichen und personenbezogenen Daten
  • Materialteilchenfläche max. 160 mm² und für regelmäßige Partikel: Streifenbreite max. 6 mm
  • Reproduktion der vernichteten Daten nur unter Verwendung gewerbeunüblicher Einrichtungen bzw. Sonderkonstruktionen möglich

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  • Empfohlen z. B. für Datenträger mit geheim zu haltenden Daten
  • Materialteilchenfläche max. 30 mm² und für regelmäßige Partikel: Streifenbreite max. 2 mm
  • Reproduktion der vernichteten Daten nach dem Stand der Technik unwahrscheinlich

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  • Empfohlen z. B. für Datenträger mit geheim zu haltenden Daten, wenn außergewöhnlich hohe Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind
  • Materialteilchenfläche max. 10 mm² und für regelmäßige Partikel: Streifenbreite max. 1 mm
  • Reproduktion der vernichteten Daten nach dem Stand der Technik unmöglich

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  • Empfohlen für Datenträger mit streng geheim zu haltenden Daten, wenn höchste Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind
  • Materialteilchenfläche max. 5 mm² und für regelmäßige Partikel: Streifenbreite max. 1 mm
  • Reproduktion der vernichteten Daten nach dem Stand von Wissenschaft und Technik unmöglich

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In unseren FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Aktenvernichter FAQ